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Nº 10 · Oktober 2026 · Volle Werften bis 2030: Neubau oder gebrauchte Yacht? Reviere & Charter

MYBA-Chartervertrag einfach erklärt

Was der MYBA-Vertrag bei einer Charter mit Crew regelt: Zahlung, Storno, Häfen, Wetter, Haftung und zehn Fragen vor der Unterschrift.

Wer eine Yacht mit Crew im Mittelmeer chartert, unterschreibt in den meisten Fällen einen MYBA-Chartervertrag. Er ist der Branchenstandard, wird aber selten genau gelesen. Dieser Beitrag erklärt, was der Vertrag regelt, welche Kosten er abdeckt und an welchen Stellen Sie aufmerksam sein sollten.

Was MYBA ist

MYBA steht für die frühere Mediterranean Yacht Brokers Association, heute MYBA The Worldwide Yachting Association. Der Verband vereint Charter- und Kaufbroker sowie Yachtmanager und gibt Musterverträge heraus. Der MYBA-Chartervertrag regelt das Verhältnis zwischen Eigner und Charterer; der Broker vermittelt, ist aber nicht Vertragspartei der Charter selbst.

Die Grundidee: Charterpreis plus Nebenkosten

Die MYBA-Bedingungen folgen in der Regel dem Prinzip „plus Nebenkosten“. Der Charterpreis deckt die Yacht, die Crew mit Gehältern und Verpflegung, die Versicherung der Yacht und die übliche Ausrüstung. Treibstoff, Essen und Getränke der Gäste, Hafengebühren und weitere Ausgaben während der Charter zahlen Sie zusätzlich über die Vorauszahlung APA.

Journal Plus. Dieser Leitfaden gehört zu Journal Plus: Im Folgenden geht es um Zahlung, Storno, Häfen, Wetter, Haftung und zehn Fragen vor der Unterschrift. Noch ohne Abo? Journal Plus gibt es ab 9 € im Monat, zum Ende jedes Zeitraums kündbar. Journal Plus abonnieren

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