Wer eine Yacht mit Crew im Mittelmeer chartert, unterschreibt in den meisten Fällen einen MYBA-Chartervertrag. Er ist der Branchenstandard, wird aber selten genau gelesen. Dieser Beitrag erklärt, was der Vertrag regelt, welche Kosten er abdeckt und an welchen Stellen Sie aufmerksam sein sollten.
Was MYBA ist
MYBA steht für die frühere Mediterranean Yacht Brokers Association, heute MYBA The Worldwide Yachting Association. Der Verband vereint Charter- und Kaufbroker sowie Yachtmanager und gibt Musterverträge heraus. Der MYBA-Chartervertrag regelt das Verhältnis zwischen Eigner und Charterer; der Broker vermittelt, ist aber nicht Vertragspartei der Charter selbst.
Die Grundidee: Charterpreis plus Nebenkosten
Die MYBA-Bedingungen folgen in der Regel dem Prinzip „plus Nebenkosten“. Der Charterpreis deckt die Yacht, die Crew mit Gehältern und Verpflegung, die Versicherung der Yacht und die übliche Ausrüstung. Treibstoff, Essen und Getränke der Gäste, Hafengebühren und weitere Ausgaben während der Charter zahlen Sie zusätzlich über die Vorauszahlung APA.