Seit dem 29. Oktober 2026 steht Malta auf der Liste der Länder, deren Privatyachten in den USA eine Cruising Licence erhalten können. Die US-Zollbehörde CBP hat die Änderung im Federal Register veröffentlicht, rückwirkend gültig ab 10. Juni 2026. Für große Motoryachten, die auf Weltreise die US-Küsten anlaufen, wird die Malta-Flagge damit deutlich attraktiver.
Was sich geändert hat
Die USA vergeben Cruising Licences nur an Yachten aus Ländern, die US-Yachten dieselben Erleichterungen gewähren. Malta hat das mit einer diplomatischen Note vom 4. Februar 2026 zugesichert: Privatyachten von US-Bürgern dürfen maltesische Häfen ohne Ein- und Ausklarierung und ohne Gebühren anlaufen. Das US-Außenministerium hat diese Gegenseitigkeit am 10. Juni 2026 bestätigt. Am 29. Oktober folgte die Verordnung CBP Dec. 26-18, die Malta in die Liste unter 19 CFR 4.94(b) aufnimmt.
Bis dahin hatten maltesisch registrierte Privatyachten in den USA einen Nachteil gegenüber Flaggen wie den Cayman Islands oder den British Virgin Islands, die schon auf der Liste stehen. Das maltesische Verkehrsministerium spricht in seinem Factsheet vom 29. Oktober von einem „Game-Changer“ für die Flagge.
Die Vorteile für große Motoryachten auf Weltreise
Wer mit einer großen Motoryacht um die Welt fährt, verbringt oft eine ganze Saison an der US-Ostküste, in Florida oder an der Westküste. Genau hier greift die Lizenz:
- Von Hafen zu Hafen ohne Klarierung. Mit Lizenz fährt die Yacht in festgelegten US-Gewässern von Hafen zu Hafen, ohne jedes Mal ein- und auszuklarieren, ohne Manifeste und ohne Weiterfahrtsgenehmigung (Permit to Proceed). Ohne Lizenz gelten für eine ausländische Yacht die Regeln für ausländische Schiffe bei jeder Fahrt zwischen US-Häfen.
- Keine Gebühren nach Tonnage. Die Lizenz befreit von Ein- und Ausklarierungsgebühren, Gebühren für Manifeste, Tonnagegebühr (Duty on Tonnage), Tonnagesteuer und Leuchtfeuergeld (Light Money). Weil sich diese Abgaben nach der Größe richten, sparen große Motoryachten mit hoher Gross Tonnage (GT), dem Raummaß der Yacht, am meisten.
- Ein Jahr Planungssicherheit. Der zuständige Hafendirektor stellt die Lizenz für höchstens ein Jahr aus. Das reicht für eine komplette Saison zwischen Florida und der Ostküste.
- Weniger Arbeit für Kapitän und Crew. Statt Formalitäten in jedem Hafen bleibt nur die Meldung der Ankunft beim US-Zoll. Das spart Zeit und macht Routen flexibler, etwa bei Wetterumwegen.
- Eine EU-Flagge mit US-Vorteil. Malta ist eine Flagge der Europäischen Union. Eigner, die eine EU-Flagge wollen und trotzdem in die USA fahren, mussten bisher einen Nachteil in Kauf nehmen. Der fällt jetzt weg.
Was weiter gilt
Die Lizenz ist kein Freifahrtschein. Diese Punkte bleiben:
- Nur für Privatyachten. Die Regel gilt ausschließlich für Yachten, die nur privat genutzt werden. Viele große Motoryachten sind gewerblich registriert, um sie zu verchartern. Für sie gilt die Lizenz nach dem Wortlaut der Verordnung nicht.
- Ankunft melden. Der Kapitän muss die Ankunft in jedem US-Hafen bei der CBP melden.
- Antrag vor Ort. Eigner oder Kapitän beantragen die Lizenz beim ersten US-Hafen bei der CBP. Bei einem Verkauf der Yacht erlischt sie und geht nicht auf den neuen Eigner über.
- Karibik differenziert sehen. Puerto Rico gehört zum US-Zollgebiet, dort fragt die CBP nach der Lizenznummer. Die US Virgin Islands zählen für den US-Zoll als Ausland, dort wird weiter normal einklariert. Auf allen anderen Inseln gelten deren eigene Regeln.
- Visa der Crew. Einreise und Visa von Eigner, Gästen und Crew regelt die Lizenz nicht.
Steuern: Die Flagge ändert nichts
Für Eigner aus der EU bleibt die Mehrwertsteuer ein eigenes Thema. Nach der Leitlinie der EU-Kommission entscheidet nicht die Flagge über den Steuerstatus einer Yacht, sondern ob sie als Unionsware gilt, also in der EU versteuert wurde. Die steuerfreie vorübergehende Einfuhr in die EU steht nur Eignern offen, die nicht in der EU wohnen. Wer mit der Yacht die EU für eine Weltreise verlässt, sollte vor der Abfahrt klären, wie er den Steuerstatus bei der Rückkehr nachweist. Den Einzelfall prüft ein Steuerberater.
Was das bedeutet
Für Eigner einer großen privaten Motoryacht mit US-Plänen ist die Malta-Flagge jetzt eine ernsthafte Option. Weniger Formalitäten, keine Abgaben nach Tonnage und ein Jahr Bewegungsfreiheit an den US-Küsten machen die Flagge im Vergleich mit Cayman, Marshall Islands oder BVI wettbewerbsfähiger. Wer dagegen verchartern will, gewinnt nichts: Für gewerblich registrierte Yachten bleibt alles beim Alten. Die Flaggenwahl hängt deshalb weiter davon ab, wie die Yacht genutzt wird.
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Quellen
- Pleasure Vessels of Malta Entitled to Cruising Licenses (CBP Dec. 26-18), U.S. Customs and Border Protection, Federal Register, 29.10.2026, https://www.federalregister.gov/documents/2026/10/29/2026-22089/pleasure-vessels-of-malta-entitled-to-cruising-licenses, abgerufen am 31.10.2026
- Dokument 2026-22089 (Volltext, PDF), Federal Register Public Inspection, https://public-inspection.federalregister.gov/2026-22089.pdf, abgerufen am 31.10.2026
- 19 CFR § 4.94 Yacht privileges and obligations, Legal Information Institute, Cornell Law School, https://www.law.cornell.edu/cfr/text/19/4.94, abgerufen am 31.10.2026
- New Horizons for the Malta Flag: U.S. Cruising Licences for Maltese-Registered Pleasure Yachts (Factsheet), Government of Malta, Ministry for Sustainable Mobility, 29.10.2026 (gedruckt)
- Maltese-Flagged Yachts Granted Special Cruising Privileges In US Waters, Lovin Malta, 30.10.2026, https://lovinmalta.com/news/local/maltese-flagged-yachts-granted-special-cruising-privileges-in-us-waters/, abgerufen am 31.10.2026
- Pleasure Boat Reporting: Puerto Rico and U.S. Virgin Islands, U.S. Customs and Border Protection, https://cbp.gov/travel/pleasure-boats-private-flyers/pleasure-boat-locations/pr-us-vi, abgerufen am 31.10.2026
- Understanding U.S. Entry and Exit Requirements for Yachts, International Yacht Brokers Association (IYBA), https://iyba.org/news-detail/understanding-us-entry-and-exit-requirements-for-yachts, abgerufen am 31.10.2026
- EU issues new Guidance Note on the customs and tax treatment of pleasure craft, Sovereign Group, https://www.sovereigngroup.com/news/eu-issues-new-guidance-note-on-the-customs-and-tax-treatment-of-pleasure-craft/, abgerufen am 31.10.2026
- Temporary Admission of Yachts, GVZH Advocates, https://gvzh.mt/services/practice-areas/yachting/temporary-admission-of-yachts, abgerufen am 31.10.2026